Ursachen finden, warum Suchmaschinen Ihre Website aus ihren Ergebnissen ausschließen.
Und mögliche Auswege.
Dieses Angebot richtet sich an gewerbliche Webseitenbetreiber, deren Domain aus den Ergebnis-Seiten von Suchmaschinen verschwunden ist
Letzte Woche belegte Ihre Website noch Top-Plätze bei Google & Co., seit ein paar Tagen ist sie bei den selben Suchanfragen weit und breit nicht mehr zu finden? Und dabei haben Sie keine Kosten und Mühen gescheut, um gute Rankings zu erzielen?
Vielleicht ist genau das das Problem.
Wenn Ihre Seite nicht nur einige Plätze eingebüßt hat, sondern gar nicht mehr zu finden ist, hat das sicher triftige Gründe. Dann gilt es, die Ursachen auszumachen und eine Strategie zu entwickeln, wie man dem begegnet. Und die Zeit drängt. Denn Unternehmen waren schon immer darauf angewiesen, gefunden zu werden. Und auch wenn es sich vielleicht nicht um einen Onlineshop oder einen Lieferservice handelt – allein schon dass eine Firma im Internet überhaupt gefunden wird ist in der heutigen Zeit unerlässlich für die richtige Markenwahrnehmung und das Seriositätsempfinden beim Kunden. Firmen, die von der sprichwörtlichen Bildfläche verschwinden, bekommen daher schnell ein Brandingproblem, das sich nicht selten auch finanziell bemerkbar macht.
Unsere Beratung zielt darauf ab, Wege zur Schadensbegrenzung zu finden und Maßnahmen aufzuzeigen, welche die Voraussetzungen zu einer Wiederaufnahme in einen Suchmaschinenindex schaffen sollen.
Hinter reinclusion-beratung.de steht ein kleines, erfahrenes Team spezialisierter, hauptberuflicher Suchmaschinenoptimierer. Wir verstehen uns fachlichen und ethischen Standards verpflichtet und sehen die Existenzberechtigung von SEO vor allem in der Verbesserung der Benutzererfahrung und in der Fehlervermeidung.
Wir sehen SEO als UX-Maßnahme. Die Kunden unserer Kunden sollen schneller genau das finden, wonach sie suchen. Wir wollen ein Internet mit weniger Texten, die außer dem Googlebot keiner liest. Das Irreführen von Nutzern macht unser Lieblingswerkzeug kaputt.
Daraus folgt, dass wir „strictly white hat“ handeln. Wir halten uns an die Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber, vermeiden manipulative Tricks und helfen unseren Kunden, ebensolche Maßnahmen loszuwerden. Wir können erkennen, wenn in Sachen Suchmaschinenoptimierung „Mist gebaut“ wurde, oft ohne Wissen des eigentlichen Auftraggebers, der aber letztlich die Folgen tragen muss.
Wir begegnen jedem Fall individuell und transparent. Ziel unserer Tätigkeit ist, durch gründliche Analyse und Aufzeigen geeigneter Maßnahmen eine Wiederaufnahme („Reinclusion“ / „Reconsideration“) einer ausgeschlossenen Domain in den Index einer Suchmaschine zu erreichen. Versprechungen auf Erfolg oder auf bestimmte Rankings machen wir nicht.
Zwischen 2005 und 2023 wurden wir im Rahmen unserer SEO-Tätigkeit u.a. mit folgenden Sätzen häufig konfrontiert:
Diese und andere Wünsche oder Anweisungen deuten häufig auf ein bestimmtes Verständnis oder eine Erwartungshaltung hin. Die Folge ist oftmals, dass mit einer Webseite Dinge angestellt werden, die darauf abzielen die Rankings von Suchergebnissen auf eine Weise zu manipulieren, wie es eigentlich nicht vorgesehen ist. Oft ist einfach Unkenntnis oder veraltetes SEO-Wissen im Spiel, in manchen Fällen aber auch wirklich bewusste so genannte „Black Hat SEO“.
In den Qualitätsrichtlinien von Google sind etliche solcher Praktiken als Beispiele aufgeführt und vermitteln bereits eine Ahnung davon, welche Gründe einen Ausschluss bedingen können. Die Liste ist nicht abschließend. Hier kann man also ganz gut Punkt für Punkt nachlesen, wie man's nicht macht. Tut man es doch, fällt das irgendwann auf. Dann kann eine Abstrafung im Ranking und im schlimmsten Fall ein „Delisting“, also eine vollständige Entfernung aus den Ergebnissen erfolgen.
Das Stichwort „Qualitätsrichtlinien“ ist bereits gefallen – was hat es damit auf sich?
Um eine hohe Qualität der Suchergebnisse zu gewährleisten, was auch eine „Ächtung“ der Manipulation von Rankingprozessen mit einschließt, veröffentlichen die meisten Anbieter - allen voran Google und Microsoft - Richtlinien und Mindestanforderungen, die eine Webseite erfüllen sollte, damit sie für eine Aufnahme in einen Suchmaschinenindex in Betracht kommt. Darüber hinaus versuchen die Suchmaschinenanbieter, Verstöße gegen solche Richtlinien entweder durch automatische Spam-Erkennungsmaßnahmen oder auch manuell durch eigene Mitarbeiter (so genannte Quality Screener) zu erkennen. Im Fall eines Verstoßes kann eine Seite oder eine ganze Domain herabgestuft und im schlimmsten Fall ganz ausgeschlossen werden.
Solche Richtlinienverstöße haben auch zunächst einmal nichts mit illegalem Handeln zu tun – wenn man mal von den zahlreichen Fällen absieht, die gleichzeitig beispielsweise unlauteren Wettbewerb oder Urheberrechtsverstöße betreffen – sondern in erster Linie mit der Zusammensetzung des Produktes eines Unternehmens, das einen Suchdienst anbietet. Daher ist eine Korrektur der Suchergebnisse durch den Anbieter aus Qualitätsgründen nur allzu verständlich.
Selbst wenn sie allgegenwärtig sind und wir sie täglich verwenden, sind Suchmaschinen kein integraler Bestandteil des Internet der „per se“ existiert, sondern sie sind immer Produkte ihrer jeweiligen Betreiber (mit Ausnahme von nicht-kommerziellen Ausnahmen – wir beschränken uns hier allerdings auf Anbieter wie Google, Microsoft, Yandex etc.). Von daher besteht erstens schon mal kein grundsätzlicher Anspruch, dass eine Webseite in den Ergebnissen einer Suchmaschine enthalten sein muss. Zweitens gehört zu einem guten Produkt auch Produktpflege. Den Marktanteil seines Produktes versucht ein Suchmaschinenanbieter neben stetiger Verbesserung unter anderem dadurch zu halten, dass er auf die Qualität der Suchergebnisse achtet.
Letztlich liegt es voll in der Verantwortung eines jeden Webseitenbetreibers, was auf einer Webseite steht und wie sich die Webseite verhält. Aus Sicht einer Suchmaschine bestehen diesbezüglich keinerlei Einschränkungen. Wie sich das Ganze wiederum im Index der Suchmaschine widerspiegelt, steht aber auf einem anderen Blatt.
Folgende Links können erste Anhaltspunkte dafür bieten, welche Qualitätsmaßstäbe für die Indexierung bei einer Suchmaschine angesetzt werden – und welche Praktiken zu vermeiden sind.
Umsatzdruck, vollmundige Versprechen und die scheinbare Notwendigkeit, unter allen Umständen die Rankings anzuführen, ziehen häufig SEO-Praktiken nach sich, die dazu führen dass eine Webseite nicht mehr gefunden wird; dies kann für Unternehmen, die Umsatz über das Internet generieren, existenzbedrohend sein.
In so einem Fall ist einerseits Eile geboten, andererseits müssen die nächsten Schritte gründlich überlegt sein, um die Chancen einer Wiederaufnahme in den Suchmaschinenindex zu verbessern.
An diesem Punkt setzt unsere Beratung an.
Wenn Sie die Webseite Ihres Unternehmens nicht mehr in den Suchmaschinen finden und den Eindruck haben, dass ein Delisting stattgefunden hat, laden wir Sie ein mit uns über das nachstehende Mailformular in Kontakt zu treten. Mit der reinen Kontaktaufnahme kommt noch kein Auftrag zustande.
Unsere Arbeit verfolgt das Ziel, Sie in die Lage zu versetzen einen Reinclusion Request („Antrag auf erneute Überprüfung“ in der Google Search Console) mit einer Chance auf Erfolg zu stellen, nachdem entsprechende vorbereitende Maßnahmen abgeschlossen sind.
Analog bieten wir dies auch, soweit möglich, für andere Suchmaschinen an.
Eine Garantie, dass Ihre Seite nach Umsetzung der Handlungsempfehlungen wieder in den Index aufgenommen wird, oder sogar ähnlich gute Rankings zurückerhält, geben wir ausdrücklich nicht; diese Entscheidungen liegen letztlich beim Betreiber der Suchmaschine und können auch von uns nicht direkt beeinflusst werden.
(Google verwendet mittlerweile auch den Begriff „Reconsideration“ statt „Reinclusion“, um zu verdeutlichen dass es sich um einen Prozess einer „erneuten Erwägung“ handelt, an dessen Ende nicht unbedingt eine Wiederaufnahme in den Index stehen muss.) Ebensowenig stellen wir Prognosen zur zeitlichen Dauer bis zur Wiederaufnahme in den Index der Suchmaschine.
Zunächst stellen wir fest, ob Ihre Seite wirklich aus der Suchmaschine verschwunden ist oder ob sie nur ihre alte Position eingebüßt hat. Dies kann nämlich nur ein temporärer Zustand sein. Diese Auskunft ist für uns relativ unaufwändig und mit keinen Kosten verbunden. Gegebenenfalls folgt nun ein Angebot von uns.
Sofern wir einen Auftrag annehmen und ein Dienstleistungsvertrag zustande kommt, erhalten wir von Ihnen eine vollständige Domainliste, eine Historie der bisherigen Internet-Marketing- und bekannten SEO-Maßnahmen, eine Liste mit Ansprechpartnern, sowie relevante Zugänge zu Servern und Marketing-Accounts.
Im selben Zuge schließen wir mit dem Auftraggeber zur Regelung von Datenschutzfragen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach §28 DSGVO, zeitlich begrenzt auf die Dauer des Projektes.
Wir prüfen Ihren Fall individuell sowohl onsite als auch offsite und geben Ihnen schriftliche Handlungsempfehlungen. Strikte Vertraulichkeit sichern wir Ihnen zu.
Sollte das Ranking einer Domain in der Vergangenheit von manipulativen SEO-Tricks gestützt worden sein – ob mit oder ohne Wissen des eigentlichen Betreibers – so beraten wir dahingehend, diese Maßnahmen zu entfernen. Da aber auch die Historie einer Domain mit eine Rolle spielt, kann es durchaus sein, dass es Erfolg versprechender ist, mit einer neuen Domain neu anzufangen.
Gegebenenfalls bieten wir auch die Umsetzung unserer Handlungsempfehlungen separat an.
Unser Beratungsangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
Wir behalten uns vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Unsere Leistungen sind kostenpflichtig.
Gerne können Sie mit uns in Kontakt treten. Wir antworten üblicherweise innerhalb von zwei Werktagen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
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